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   BGH, 15.12.1983 - IX ZR 1/83   

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https://dejure.org/1983,8972
BGH, 15.12.1983 - IX ZR 1/83 (https://dejure.org/1983,8972)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1983 - IX ZR 1/83 (https://dejure.org/1983,8972)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - IX ZR 1/83 (https://dejure.org/1983,8972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang der Hauptforderung mit Sicherungsrechten auf einen Bürgen nach dessen Inanspruchnahme - Umfang des Ausschluß der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Bürgen untereinander durch Vertrag gegenüber der Bank - Wirkungen einer gesamtschuldnerischen Haftung auf den ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1983 - IX ZR 40/82

    Ausgleich unter Mitbürgen bei Ausschluß der Gesamtschuldnerschaft

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - IX ZR 1/83
    Der Senat hat inzwischen in der Parallelsache IX ZR 40/82 in dem zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmten Urteil vom 14. Juli 1983 (= WM 1983, 928) entschieden, daß in der Regel ein Ausgleich zwischen mehreren Mitbürgen nicht entfällt, wenn in einer Bürgschaftsurkunde formularmäßig das Entstehen einer Gesamtschuldnerschaft unter mehreren Bürgen vom Gläubiger ausgeschlossen wurde.
  • BGH, 11.07.1973 - VIII ZR 178/72

    Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch eines Bürgen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - IX ZR 1/83
    Das könnte auch stillschweigend geschehen sein und sich aus den Umständen, etwa aus ihrer Stellung zur Gesellschaft, für deren Schuld sie sich verbürgt haben, ergeben (BGH Urteil vom 11. Juli 1973 - VIII ZR 178/72 = LM BGB § 774 Nr. 9 m.w. Nachw.; Senatsurteil vom 10. November 1983 - IX ZR 34/82 - zur Veröffentlichung bestimmt.
  • BGH, 10.11.1983 - IX ZR 34/82

    Innenausgleich zwischen mehreren Bürgen (Mitbürgen) - Bürgschaft für dieselbe

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - IX ZR 1/83
    Das könnte auch stillschweigend geschehen sein und sich aus den Umständen, etwa aus ihrer Stellung zur Gesellschaft, für deren Schuld sie sich verbürgt haben, ergeben (BGH Urteil vom 11. Juli 1973 - VIII ZR 178/72 = LM BGB § 774 Nr. 9 m.w. Nachw.; Senatsurteil vom 10. November 1983 - IX ZR 34/82 - zur Veröffentlichung bestimmt.
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